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178 Allgemeine Geschäftsbedingungen
■ ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN (STAND: OKTOBER 2023)
1. Geltungsbereich, Form 4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle 4.1. Die Lieferung erfolgt EXW (Incoterms® 2020) Deuerlinger Straße 43,
Geschäftsbeziehungen der RYGOL Baustoffwerk GmbH & Co. KG, Deuer- 93351 Painten oder einem anderen von uns zu benennenden Standort, wo
linger Straße 43, 93351 („wir“, „uns“) mit ihren Kunden („Käufer“). Die AVB auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung
gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes
1.2. Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere
die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). 4.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der zumutbar ist. Teillieferungen sind für den Käufer insbesondere zumutbar,
Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestim-
mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige mungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware
Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch weder erheblicher Mehraufwand
die jeweils aktuelle Fassung ist abrufbar unter https://www.rygol-sakret.de/ noch zusätzliche Kosten entstehen.
service/agb/. 4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte-
1.3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende rung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und
nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrück- der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr
lich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder
beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrüber-
1.4. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssiche- gang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme
rungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der
Vorrang vor den AVB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der
Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® Annahme ist.
in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen. 4.4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungs-
1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf handlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu
den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entste-
sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AVB schließt henden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu
Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Form- verlangen.
vorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die
Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt. 5. Preise und Zahlungsbedingungen
1.6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klar- 5.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils
stellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar EXW
die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar (Incoterms® 2020) Deuerlinger Straße 43, 93351 Painten bei Kelheim
abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. oder einem anderen von uns zu benennenden Standort, zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer. Haben wir dem Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
2. Vertragsschluss bereits eine neue Preisliste bekannt gegeben, die zu einem Zeitpunkt nach
Vertragsschluss wirksam wird, und ist eine Lieferfrist (Ziffer 3.1) vereinbart,
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, die zum oder nach Inkrafttreten der neuen Preisliste endet, gilt abweichend
wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnun- von Satz 1 die neue Preisliste.
gen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen),
sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer 5.2. Beim Versendungskauf (Ziffer 4.1) trägt der Käufer die Transportkosten
Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportver-
vorbehalten. sicherung. Für bestimmte Produktgruppen gilt bei Abnahme der ausge-
wiesenen Mindestmenge und innerhalb des ausgewiesenen Liefergebietes
2.2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Ver- eine Transportkosten¬pauschale (ausschließlich Transportversicherung) als
tragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind vereinbart und im Kaufpreis inbegriffen („Franko-Preise“). Im Übrigen stellen
wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach wir die im Einzelfall entstandenen Transportkosten in Rechnung. Etwaige
seinem Zugang bei uns anzunehmen. Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
2.3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) 5.3. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rech-
oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. nungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch
im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine
3. Lieferfrist und Lieferverzug Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen ent-
sprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
3.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der
Bestellung angegeben. 5.4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug.
Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen
3.2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines
vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser
werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der
neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom 5.5. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur
Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbe-
beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren sondere gem. Ziffer 7.6 Satz 2 dieser AVB unberührt.
Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen 5.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröff-
haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer nung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis
Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind
3.3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und –
Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforder- gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§
lich. 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Ein-
zelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen
3.4. Die Rechte des Käufers gem. Ziffer 9 dieser AVB und unsere gesetz- Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
lichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht
(z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder
Nacherfüllung), bleiben unberührt.