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Allgemeine Geschäftsbedingungen 179
6. Eigentumsvorbehalt 7.3. Unsere Waren entsprechen den Anforderungen für den Vertrieb in der
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künf- Bundesrepublik Deutschland. Ohne Weiteres sind sie jedoch weder für die
tigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbe- Einfuhr in die Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada bestimmt, noch
ziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den für den Vertrieb oder die Verwendung in den dortigen Märkten geeignet.
verkauften Waren vor. Für den Fall, dass wir aufgrund Einfuhr der Ware ins Ausland von einem
Abnehmer des Käufers oder einem sonstigen Dritten in Anspruch genom-
6.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger men werden, stellt uns der Käufer sofort von sämtlichen geltend gemach-
Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur ten Ansprüchen vollumfänglich frei die über das hinausgehen, was ein in
Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu Deutschland ansässiger Abnehmer nach deutschem Recht hätte geltend
benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens machen können. Der Käufer verpflichtet sich uns gegenüber zum Ersatz
gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden aller insoweit uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und
Waren erfolgen. Aufwendungen (Rechtsanwaltskosten, etc.) zu ersetzen. Wir sind berechtigt,
6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nicht- Anzahlungen zu verlangen.
zahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen 7.4. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertrags-
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des schluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen
Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen
beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.
berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung
vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der
Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine ange- Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder
messene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüg-
nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. lich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel
6.4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gem. unten Ziffer 6.4.3 befugt, die unter innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schrift-
weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend lich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung
die nachfolgenden Bestimmungen. und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht recht-
6.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, zeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen
Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder
deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbei- Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge
tung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbei-
bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte tung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche
der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Einbaukosten“).
das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt 7.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir
gelieferte Ware. Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch
6.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entste- Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns
henden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar,
in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen
zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 6.2 Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen 7.6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig
Forderungen. zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist
6.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des
Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer Kaufpreises zurückzubehalten.
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel 7.7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche
seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu
durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 6.3 geltend machen. Ist dies aber Prüfungszwecken zu übergeben. Soweit möglich, hat der Käufer auf unser
der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Verlangen hin Proben der beanstandeten Ware zu überlassen. Im Falle der
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforder- Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlan-
lichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den gen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabe-
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem anspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder
Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache
Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien
6.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren;
um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus- und Ein-
unserer Wahl freigeben. baukosten“) bleiben unberührt.
7.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Auf-
wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten
7. Mängelansprüche des Käufers sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe
7.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich der gesetzlichen Regelung und diesen AVB, wenn tatsächlich ein Mangel
Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten
oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen,
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein
die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. Mangel vorliegt.
BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien 7.9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur
insbesondere seitens des Herstellers. Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel
7.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffen- selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen
heit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir
und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvor-
in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, nahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende
die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Ver- 7.10. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene
tragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehr-
nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob lich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag
ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel
des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor. Nicht
öffentliche Äußerungen, einschließlich Äußerungen unserer Mitarbeiter in 7.11. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1
Verkaufsgesprächen, bedürfen zu ihrer Einbeziehung in den Vertrag unserer BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette
schriftlichen Bestätigung. ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB). Ansprüche des Käufers