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180 Allgemeine Geschäftsbedingungen
auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) 9. Sonstige Haftung
bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender 9.1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestim-
Ziffern 9 und 10. mungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertragli-
chen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Weiterverkauf der Ware durch Käufer, Export 9.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im
8.1. Verkauft der Käufer unsere Waren an Dritte außerhalb der Bundesre- Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
publik Deutschland (nachfolgend „Abnehmer“), trägt der Käufer vollständig Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungs-
und alleine das Risiko dafür, dass: beschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche
Pflichtverletzung), nur
8.1.1. unsere Waren den am Einsatzort im betreffenden Zielland geltenden
Anforderungen genügen; 9.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
8.1.2. die am Einsatzort im betreffenden Zielland geltenden nationalen
Rechtsvorgaben und Standards eingehalten, sowie die erforderlichen Zulas- 9.2.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
sungen eingeholt und beachtet und/oder Genehmigungen für die Nutzung (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver-
der Produkte eingeholt werden; trags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
8.1.3. die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internatio- regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung
jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
nalen (insbesondere US-Re-)Exportkontrollrechts eingehalten werden. In Schadens begrenzt.
jedem Fall hat der Käufer bei Weiterverkauf unserer Waren an Dritte die (Re-)
Exportkontrollrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der 9.3. Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten
Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch
und einzuhalten; zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu
8.1.4. sämtliche technische Dokumentationen, Sicherheits- und Warnhin- vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und
weise eingehalten werden und
für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.1.5. Abnehmer umfassend instruiert werden. 9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann
8.2. Für den Fall, dass uns der Abnehmer oder ein sonstiger Dritten wegen der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu
Ungeeignetheit der Waren, der Nichteinhaltung von ausländischen Rechts- vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem.
vorgaben und/ oder wegen sonstiger Verstöße im Zusammenhang mit §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
dem Weiterverkauf und/oder dem Export unserer Waren durch den Käufer Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
in Anspruch genommen wird, stellt uns der Käufer sofort von sämtlichen
geltend gemachten Ansprüchen vollumfänglich frei. Der Käufer verpflichtet
sich uns gegenüber zum Ersatz aller der uns in diesem Zusammenhang 10. Verjährung
entstehenden Schäden und Aufwendungen (Rechtsanwaltskosten, etc.) zu 10.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine
ersetzen. Wir sind berechtigt, Anzahlungen zu verlangen. Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab
8.3. Der Käufer wird vor Weiterverkauf und Weitergabe unserer Ware an Dritte Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit
insbesondere prüfen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass der Abnahme.
8.3.1. die Bestimmungen und Bedingungen sämtlicher jeweils einschlägiger 10.2. Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die
und aktuell geltender Sanktionslisten der Europäischen Union, der Verei- entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet
nigten Staaten von Amerika betreffend Rechtsgeschäfte mit dort gelisteten worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die
Unternehmen, Personen oder Organisationen eingehalten werden; Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§
8.3.2. er nicht durch einen Verkauf oder Weitergabe unserer Waren oder 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonder-
regelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b
Erbringung von Serviceleistungen mit Bezug zu diesen an Dritte gegen ein BGB).
Embargo der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika
und/ oder der Vereinten Nationen - auch unter Berücksichtigung etwaiger 10.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für
Beschränkungen für Geschäfte im Inland und etwaiger Umgehungsverbote vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers,
- verstößt; und die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der
8.3.3. unsere Ware ausdrücklich nicht an Dritte zur militärischen, insbeson- regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall
zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers
dere verbotenen oder genehmigungspflichtigen rüstungsrelevanten, kern- gem. Ziffer 9.2 S. 1 und S. 2 Ziffer 9.2.1 sowie nach dem Produkthaftungs-
oder waffentechnischen Verwendung geliefert werden, ausgenommen, die gesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
erforderliche Genehmigungen liegt vor und verstoßen nicht gegen andere
aktuell gültige internationale Sanktionsvorschriften;
8.4. Der Käufer hat zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen bei uns 11. Rechtswahl und Gerichtsstand
oder aufgrund Anforderung durch Behörden von extern, nach entsprechen- 11.1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem
der Aufforderung durch uns unverzüglich alle Informationen und/oder ihm Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
vorliegende Dokumentation über internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
8.4.1. den Endempfänger, 11.2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person
8.4.2. den Endverbleib und des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem
8.4.3. den Verwendungszweck Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser
der seitens des Käufers an Dritte gelieferten Waren und von ihm ggfs. in Geschäftssitz in 93351 Painten, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der
diesem Zusammenhang erbrachten Serviceleistungen sowie diesbezüglich Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch
geltende exportkontrollrechtliche Beschränkungen zur Verfügung zu stellen. berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AVB
8.5. Der Käufer hat uns von sämtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand
sonstigen Dritten wegen der Nichtbeachtung oder Verletzung vorstehender des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere
exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Käufer gegenüber zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
uns geltend gemacht werden, sofort und unverzüglich in vollem Umfang
freizustellen, und verpflichtet sich uns gegenüber zum Ersatz aller der uns
in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen
(Rechtsanwaltskosten, etc.) zu ersetzen. Wir sind berechtigt, Anzahlungen
zu verlangen.