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180  Allgemeine Geschäftsbedingungen


           auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB)   9.  Sonstige Haftung
           bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender   9.1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestim-
           Ziffern 9 und 10.                                   mungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertragli-
                                                               chen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
           8.  Weiterverkauf der Ware durch Käufer, Export     9.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im
           8.1. Verkauft der Käufer unsere Waren an Dritte außerhalb der Bundesre-  Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
           publik Deutschland (nachfolgend „Abnehmer“), trägt der Käufer vollständig   Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungs-
           und alleine das Risiko dafür, dass:                 beschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche
                                                               Pflichtverletzung), nur
           8.1.1. unsere Waren den am Einsatzort im betreffenden Zielland geltenden
           Anforderungen genügen;                              9.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
                                                               Gesundheit,
           8.1.2. die am Einsatzort im betreffenden Zielland geltenden nationalen
           Rechtsvorgaben und Standards eingehalten, sowie die erforderlichen Zulas-  9.2.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
           sungen eingeholt und beachtet und/oder Genehmigungen für die Nutzung   (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver-
           der Produkte eingeholt werden;                      trags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
           8.1.3. die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internatio-  regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung
                                                               jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
           nalen (insbesondere US-Re-)Exportkontrollrechts eingehalten werden. In   Schadens begrenzt.
           jedem Fall hat der Käufer bei Weiterverkauf unserer Waren an Dritte die (Re-)
           Exportkontrollrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der   9.3. Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten
           Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten   auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch
           und einzuhalten;                                    zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu
           8.1.4. sämtliche technische Dokumentationen, Sicherheits- und Warnhin-  vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen
                                                               oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und
           weise eingehalten werden und
                                                               für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
           8.1.5. Abnehmer umfassend instruiert werden.        9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann
           8.2. Für den Fall, dass uns der Abnehmer oder ein sonstiger Dritten wegen   der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu
           Ungeeignetheit der Waren, der Nichteinhaltung von ausländischen Rechts-  vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem.
           vorgaben und/ oder wegen sonstiger Verstöße im Zusammenhang mit   §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
           dem Weiterverkauf und/oder dem Export unserer Waren durch den Käufer   Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
           in Anspruch genommen wird, stellt uns der Käufer sofort von sämtlichen
           geltend gemachten Ansprüchen vollumfänglich frei. Der Käufer verpflichtet
           sich uns gegenüber zum Ersatz aller der uns in diesem Zusammenhang   10.  Verjährung
           entstehenden Schäden und Aufwendungen (Rechtsanwaltskosten, etc.) zu   10.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine
           ersetzen. Wir sind berechtigt, Anzahlungen zu verlangen.   Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab
           8.3. Der Käufer wird vor Weiterverkauf und Weitergabe unserer Ware an Dritte   Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit
           insbesondere prüfen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass  der Abnahme.
           8.3.1. die Bestimmungen und Bedingungen sämtlicher jeweils einschlägiger   10.2. Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die
           und aktuell geltender Sanktionslisten der Europäischen Union, der Verei-  entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet
           nigten Staaten von Amerika betreffend Rechtsgeschäfte mit dort gelisteten   worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die
           Unternehmen, Personen oder Organisationen eingehalten werden;  Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§
           8.3.2. er nicht durch einen Verkauf oder Weitergabe unserer Waren oder   438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonder-
                                                               regelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b
           Erbringung von Serviceleistungen mit Bezug zu diesen an Dritte gegen ein   BGB).
           Embargo der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika
           und/ oder der Vereinten Nationen - auch unter Berücksichtigung etwaiger   10.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für
           Beschränkungen für Geschäfte im Inland und etwaiger Umgehungsverbote   vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers,
           - verstößt; und                                     die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der
           8.3.3. unsere Ware ausdrücklich nicht an Dritte zur militärischen, insbeson-  regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall
                                                               zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers
           dere verbotenen oder genehmigungspflichtigen rüstungsrelevanten, kern-   gem. Ziffer 9.2 S. 1 und S. 2 Ziffer 9.2.1 sowie nach dem Produkthaftungs-
           oder waffentechnischen Verwendung geliefert werden, ausgenommen, die   gesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
           erforderliche Genehmigungen liegt vor und verstoßen nicht gegen andere
           aktuell gültige internationale Sanktionsvorschriften;
           8.4. Der Käufer hat zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen bei uns   11.  Rechtswahl und Gerichtsstand
           oder aufgrund Anforderung durch Behörden von extern, nach entsprechen-  11.1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem
           der Aufforderung durch uns unverzüglich alle Informationen und/oder ihm   Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
           vorliegende Dokumentation über                      internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
           8.4.1. den Endempfänger,                            11.2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person
           8.4.2. den Endverbleib und                          des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
                                                               ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem
           8.4.3. den Verwendungszweck                         Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser
           der seitens des Käufers an Dritte gelieferten Waren und von ihm ggfs. in   Geschäftssitz in 93351 Painten, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der
           diesem Zusammenhang erbrachten Serviceleistungen sowie diesbezüglich   Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch
           geltende exportkontrollrechtliche Beschränkungen zur Verfügung zu stellen.  berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AVB
           8.5. Der Käufer hat uns von sämtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder   bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand
           sonstigen Dritten wegen der Nichtbeachtung oder Verletzung vorstehender   des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere
           exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Käufer gegenüber   zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
           uns geltend gemacht werden, sofort und unverzüglich in vollem Umfang
           freizustellen, und verpflichtet sich uns gegenüber zum Ersatz aller der uns
           in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen
           (Rechtsanwaltskosten, etc.) zu ersetzen. Wir sind berechtigt, Anzahlungen
           zu verlangen.
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